Was kostet der Unterricht?

In meiner Honorargestaltung für den Unterricht orientiere ich mich als Mitglied des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) an dessen Empfehlungen für den freien Musikberuf (Link).

35,- Euro pro Einzelstunde à 30 Minuten

50,- Euro pro Einzelstunde à 45 Minuten

70,- Euro pro Einzelstunde à 60 Minuten

Das Unterrichtshonorar für einzeln vereinbarte Stunden ist zu Beginn der Stunde zu entrichten.

Bei Video-Einzelstunden gilt der vereinbarte Termin erst dann als reserviert, wenn die Zahlung eingegangen ist. 

Auch Hausbesuche sind möglich (zzgl. einer Aufwandspauschale).


Ist die erste Stunde gratis?

Nein. Eine erste Stunde ist eine vollständige Unterrichtseinheit. Entscheiden Sie sich danach, den Unterricht bei mir fortzusetzen, können wir darauf aufbauen.


NEU: Unterricht im Chilehaus

Seit kurzem biete ich privaten Unterricht am C. Bechstein Centrum in der Stadtmitte Hamburgs an:

https://www.bechstein.com/centren/hamburg/startseite/

Für den Unterricht miete ich dort einen Raum mit Flügel. Der Unterricht erfolgt als frei vereinbarte Einzelstunde zu 45 oder 60 Minuten.

Die Raummiete wird dabei von mir getragen, das Unterrichtshonorar bleibt davon unberührt.


Welche Regelung gilt, wenn Sie einen gebuchten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen können?

Es kann wichtige Gründe geben, eine vereinbarte Unterrichtsstunde nicht wahrzunehmen.

Wenn Sie mich mehr als 24 Stunden vorher informieren, ist noch kein Ausfallhonorar fällig, jedoch muss ich Sie bitten, gegebenenfalls die anfällige Raummiete an mich zu entrichten (Pauschale 10 Euro). Erfolgt die Absage kurzfristiger, berechne ich das vereinbarte Unterrichtshonorar (ohne Raummiete).


Ist es auch möglich, für schulpflichtige Kinder einen durchbezahlten Jahresvertrag abzuschließen?

Dies ist möglich. Auch hier orientiere ich mich in der Honorargestaltung und den AGB an den Empfehlungen des DTKV und an den Konditionen, wie sie auch an den städtischen Musikschulen üblich sind. (Link)


© Monika M Hoffmann 2023